1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Verkaufsbedingungen“ oder „AVB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen uns, d. h. der Siqens GmbH, und unseren Abnehmern (nachfolgend „Kunden“), unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. „Verbraucher“ ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB); „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

1.2 Diese AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB).

1.3 Die AVB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung. Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt jedenfalls die dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilte Fassung der AVB als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf die Geltung dieser AVB hinweisen müssen.

1.4 Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail) zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z. B. auch dann, wenn wir in Kenntnis allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.5 Individuelle, im Einzelfall getroffene Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail) maßgebend.

1.6 Der Kunde hat rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

1.7 Wird in diesen AVB auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften hingewiesen, so hat dies lediglich klarstellende Bedeutung. Sofern gesetzliche Vorschriften in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden, gelten – auch ohne eine Klarstellung – die gesetzlichen Vorschriften.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Kunden Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.

2.2 Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Bestellung anzunehmen. „Werktage“ im Sinne dieser AVB sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage an unserem Sitz.

2.3 Wir können die Annahme des Angebots entweder durch Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklären. In unserer Auftragsbestätigung ist eine verbindliche Annahme zu sehen, es sei denn, wir erklären in der Auftragsbestätigung etwas Abweichendes.

2.4 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

2.5 Wir sind berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen zu lassen, bleiben für die Vertragserfüllung allerdings verantwortlich. Einer Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.

2.6 Nach Auftragsbestätigung sind vom Kunden gewünschte Änderungen und Ergänzungen des Vertrags nur nach einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns möglich.

2.7 Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht gemäß den Bestimmungen in Ziffer 11

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die Preise, wie sie sich aus unserem Angebot ergeben. Die Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise in unseren Angeboten an Verbraucher schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.2 Unsere Preise gelten jeweils ohne Verpackung und Versand der Ware, d. h. ab unserem Werk/Lager (Ex Works, Incoterms 2020). Die Kosten der Verpackung weisen wir im Angebot aus. Der Kunde kann bei der Bestellung auch den Versand der Ware auf seine Kosten beauftragen. Wir weisen den Preis für den Versand der Ware an eine vom Kunden benannte Lieferadresse (Türschwelle oder vereinbarter Abladeort) auf unserem Angebot an den Kunden (Ziffer 1) aus. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

3.3 Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware („Zahlungsfrist“) auf das in der Rechnung benannte Konto zu erfolgen. Hat der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder handelt es sich um eine Erstbestellung des Kunden, hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Preises bei Auftragserteilung unmittelbar nach Zugang der Anzahlungsrechnung zu leisten. Auch im Übrigen sind wir – auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung – jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Bürgschaft, durchzuführen, wenn wir begründete Anhaltspunkte für ein Zahlungsausfallrisiko des Kunden haben oder der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit unserer Auftragsbestätigung.

3.4 Der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er Zahlungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist geleistet hat. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

3.5 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt, ausstehende Zahlungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Gleiches gilt, wenn beim Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird oder ein Verfahren nach der Insolvenzordnung beantragt wird. Diese Ziffer5 findet gegenüber Verbrauchern keine Anwendung.

3.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen nur berechtigt, wenn sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Zur Aufrechnung ist der Kunde außerdem berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.

3.7 Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur ausüben, wenn die Gegenansprüche des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

3.8 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

4. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

4.1 Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager, d. h. ab dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Lager/Werk (Ex Works, Incoterms 2020), wo auch der Erfüllungsort (§ 269 Abs. 1 BGB) für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Ist in der Auftragsbestätigung kein Lager/Werk für die Lieferung angeben, erfolgt die Lieferung ab Landsberger Straße 318d, 80687 München.

4.2 Auf Verlangen und Kosten des Kunden versenden wir Ware an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf). Soweit nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

4.3 Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, sofern der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Durch Teillieferungen verursachte zusätzliche Kosten tragen wir.

4.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Dies gilt gegenüber einem Verbraucher jedoch nur, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und wir dem Kunden diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt haben.

4.5 Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Kunden.

4.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir dem Kunden eine pauschale Entschädigung i. H. v. 0,5 % des Rechnungsbetrages für jede Woche der Verzögerung – insgesamt jedoch höchstens i. H. v. 5 % des Rechnungsbetrags – beginnend mit der Leistungsverzögerung durch den Kunden (z. B. Annahmeverzug, Unterlassen der Mitwirkungshandlung). Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die pauschale Entschädigung wird auf darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschale Entschädigung entstanden ist.

5. Lieferfristen, Lieferverzug

5.1 Sofern eine Lieferfrist nicht individuell vereinbart wird, liefern wir die Ware innerhalb der in unserer Auftragsbestätigung angegeben Lieferfrist. In unserer Auftragsbestätigung angegebene Lieferfristen gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu drei Werktage überschritten werden. Sofern eine Lieferfrist nicht individuell vereinbart oder in unserer Auftragsbestätigung angegeben ist, beträgt die Lieferfrist 14 Werktage ab Vertragsschluss.

5.2 Wir können – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung oder Verschiebung von vereinbarten Lieferfristen und -terminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber uns nicht nachkommt.

5.3 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt, d. h. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder Pandemien) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.

5.4 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (höhere Gewalt, Nichtverfügbarkeit der Ware), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen.

5.5 Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 7 und 9 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum an den verkauften Waren vor.

6.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder wenn Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf unsere Waren erfolgen.

6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

6.4 Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Hierfür gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

b) Forderungen gegen Dritte, die aus dem Weiterverkauf unserer Ware oder der durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse entstehen, tritt der Kunde schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

c) Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

d) Verhält sich der Kunde vertragswidrig – gerät er insbesondere mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug ist – können wir vom Kunden verlangen, dass er uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.

e) Wenn der Kunde dies verlangt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten (abgetretene Forderungen) insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen, gesicherten Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

7. Gewährleistungsrechte des Kunden

7.1 Wir leisten Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, leisten wir keine Gewähr dafür, dass die Ware für die vom Kunden beabsichtigte Nutzung geeignet ist.

7.2 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben in allen Fällen die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, z. B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

7.3 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist der Kunde ein Verbraucher steht ihm das Recht zu, die Art der Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung) zu wählen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt in jedem Fall unberührt.

7.4 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

7.5 Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Insbesondere hat der Kunde die beanstandete Ware innerhalb angemessener Zeit nach Anzeige des Mangels an uns zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugewähren. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren; Ziffer 6 bleibt unberührt.

7.6 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

7.7 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

7.8 Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Gewährleistungsansprüche des Kunden 12 Monate nach Ablieferung der Ware; soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Wird die Ware entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet und hat die Ware dessen Mangelhaftigkeit verursacht, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab Ablieferung bzw. Abnahme (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

8. Wareneingangskontrolle

8.1 Die Mängelansprüche des Kunden gemäß Ziffer 7 setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.

8.2 Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so hat uns der Kunde hiervon unverzüglich schriftlich (z. B. Brief oder E-Mail) Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von drei (3) Werktagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

8.3 Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

8.4 Die Bestimmungen nach dieser Ziffer 8 gelten nicht für Verbraucher.

9. Haftung

9.1 Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir – vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen – (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.3 Die sich aus Ziffer 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

10. Eigentumssicherung

10.1 An von uns dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen (zusammen die „Unsere Unterlagen“) behalten wir uns das Eigentum bzw. Urheberrecht vor.

10.2 Der Kunde darf Unsere Unterlagen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der Kunde hat Unsere Unterlagen auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.

10.3 Diese Ziffer 10 gilt nicht für Verbraucher.

11. Widerrufsrecht

11.1 Die folgende Widerrufsbelehrung gilt nur für Verbraucher. Das Widerrufsrecht steht dem Verbraucher nur für den Fall zu, dass der Vertrag ausschließlich per Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per E-Mail, Telefax und/oder Post abgeschlossen wird.

– WIDERRUFSBELEHRUNG –

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Siqens GmbH, Landsberger Straße 318d, 80687 München, Telefon: +49 89 452 44 63-0, Telefax: +49 89 452 44 63-22, E-Mail: buchhaltung@siqens.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns (Siqens GmbH, Landsberger Straße 318d, 80687 München) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

11.2 Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

– MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR –

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 – An: Siqens GmbH, Landsberger Straße 318d, 80687 München, E-Mail-Adresse: buchhaltung@siqens.de, Telefaxnummer: +49 89 452 44 63-22:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*) / erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des / der Verbraucher(s)

– Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

__________________

(*) Unzutreffendes streichen

– ENDE MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR –

12. Datenschutz

Es gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.siqens.de/datenschutz.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1 Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt – vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften – ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, und unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.Ist der Kunde Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.

13.2 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, auch Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.